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ABLAUF der europäische Zertifizierung für Informationsfachleute

Gestützt auf Vorbilder wie Frankreich und Spanien, in denen bereits seit geraumer Zeit Zertifizierungssysteme für Informationsfachleute Anwendung finden, bietet die DGI Information Professionals an, ihre berufliche Qualifikation von anerkannter, professioneller und kompetenter Seite zertifizieren zu lassen. Damit haben angestellte Informationsspezialisten, Information-Broker wie Quereinsteiger in den Beruf die Möglichkeit, ein europaweit geltendes Qualitäts- und Gütesiegel als Nachweis ihrer IuD-Kenntnisse zu erwerben.

In Zusammenarbeit mit den europäischen Informationsverbänden sowie nach Befragung von Experten aus verschiedenen deutschen Zertifizierungseinrichtungen, hat die DGI ein Verfahren entwickelt, mit dem auf der Grundlage des Europäischen Zertifizierungshandbuchs Informationsfachleute aller Art ihre berufliche Qualifikation von anerkannter, professioneller und kompetenter Seite zertifizieren lassen können.

Welche Zertifizierungsmöglichkeiten gibt es?

In Deutschland ist die Zertifizierung folgender drei Niveaus möglich:

  • Niveau 2 Analytiker/in
  • Niveau 3 Spezialist/in
  • Niveau 4 Experte/in

Formale Voraussetzungen für die Zertifizierung gibt es derzeit noch keine, jedoch sollten je nach angestrebtem Niveau zwischen zwei und acht Jahren Berufserfahrung vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen für eine Zertifizierung

  • Berufserfahrung: Es gibt derzeit keine formale Voraussetzung, die obligatorisch erfüllt werden muss. Als Maßstab können folgende Werte genannt werden: 2 Jahre für Niveau 2, 4 Jahre für Niveau 3, 8 Jahre für Niveau 4.
  • Ausbildung: Abitur und Studium sind von Vorteil, bilden derzeit aber keine formale Voraussetzung.
  • Berufliche Ausbildung: Eine informationsbezogene Berufsausbildung vorweisen zu können, ist von Vorteil, aber keine formale Voraussetzung.
  • Weiterbildung: Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen wird erwartet, ist aber keine formale Voraussetzung.

FORMALER ABLAUF DER ZERTIZIERUNG

Die Bewerbung

Die Zertifizierung basiert auf schriftlichen Unterlagen und einem Prüfungsgespräch. Im Zentrum der Zertifizierung steht dabei das Europäische Zertifizierungshandbuch, das bei der DGI Geschäftsstelle erworben werden kann. Anhand der im Handbuch angeführten Kompetenzgruppen sowie der ihnen untergeordneten Kompetenzbereiche beurteilt der Kandidat selbst, auf welchem Gesamtniveau er sich zertifizieren lassen möchte und meldet sich hierfür bei der DGI-Geschäftsstelle an. Anschließend nutzt er ein, von der DGI zur Verfügung gestelltes, elektronisches Zertifizierungshandbuch als Formular, um Kompetenzbereich für Kompetenzbereich seine Eingruppierung in ein Niveau vorzunehmen, zu begründen und mit Dokumenten zu belegen.

Für diese Einstufungen hat der Kandidat dann den Nachweis zu erbringen, d.h. er/sie muss jedes eingereichte Dokument explizit einer Niveaustufe pro Kompetenzbereich zuordnen. Inwieweit er sich dabei strikt an die beispielhaften Vorgaben im Handbuch hält, die in Form der Stichpunkte nur einen erläuternden Charakter und keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, bleibt dem Kandidaten selbst überlassen. Er sollte das Handbuch quasi als Formular zur Beschreibung seines Kompetenzprofils benutzen und kann auch von ihm zusätzlich erbrachte Beweise selbsttätig einer Kompetenzgruppe/einem Kompetenzbereich zuordnen. In letzterem Fall muss er allerdings zusätzlich eine Begründung für die Zuordnung zu einem bestimmten Niveau liefern.

Um die Zuordnung zu erleichtern, erhält der Kandidat das Zertifizierungshandbuch als in elektronischer Form als rtf-Datei. Hinter jedem einzelnen Kompetenzbereich ist eine freie Seite eingefügt, auf welcher der Kandidat seine eigene Eingruppierung, die Begründung hierfür sowie einen Hinweis auf das als Beleg dienende Dokument aus seinen Unterlagen einfügen soll. Die Begründung des angestrebten Niveaus muss bei jedem Kompetenzbereich mit Verweis auf die Nachweise gegeben werden. Sollte der/die KandidatIn keinen Nachweis schriftlicher Art anführen können (was in Ausnahmefällen gestattet ist), muss eine detaillierte Beschreibung der Arbeitstätigkeit und der Bgründung erfolgen warum das angestrebte Niveau erfüllt werden kann.

Folgende Dokumente und Angaben müssen obligatorisch eingereicht werden und sollten, soweit als möglich chronologisch aufbereitet sein:

  • Lebenslauf (Berufsausbildung)
  • Beschreibung der Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche am aktuellen Arbeitsplatz. Ergänzend dazu müssen erläuternde Angaben zur Abteilung, zum Unternehmensstandort und ev. zum Gesamtunternehmen gemacht werden.
  • neben dem tabellarischen Lebenslauf muss insbesondere für die Arbeitsverhältnisse, die zur Erlangung des gewünschten Kompetenzniveaus von Bedeutung sind, eine Beschreibung der Arbeitsstelle, der Aufgaben und der Verantwortungsbereiche (inkl. Personal, Material, etc.) zusammengestellt werden.
  • bei Weiterbildungen ist es notwendig sofern nicht auf der Teilnahmebescheinigung, Zertifikat, etc. vermerkt eine kurze Darstellung der Inhalte (möglichst stichwortartig) nachzuweisen oder zu beschreiben.
  • Titel einer 5- bis 7minütigen Powerpoint-Präsentation zu einem frei wählbaren Fachthema. Die Präsentation ist während der mündlichen Prüfung zu halten.
  • tabellarische Übersicht zu den eingereichten Nachweisen, Zeugnissen, etc. und Zuordnung der Unterlagen zu den Kompetenzbereichen und den jeweils angestrebten Niveaus

Als weitere Belege können z. B. folgende Dokumente fakultativ eingereicht werden:

  • Beschreibung aktueller Projekte
  • Zwischenzeugnis des Arbeitgebers
  • Besuchte Weiterbildungsgänge
  • Nachweise über Ausbildertätigkeiten
  • Nachweise über zusätzliches Engagement im Berufsfeld
  • Bestätigungsschreiben von Bürgen (= Personen, die aufgrund einer Zusammenarbeit oder einem ähnlichen Arbeitsverhältnis Aussagen machen können über die Arbeitsfelder, Spezialisierungen, Projekte, Soft Skills usw.)

Die so erstellten Bewerbungsunterlagen werden von der Zertifizierungskommission zunächst daraufhin geprüft, ob das angestrebte Niveau oder besser ein anderes erreicht werden kann. Der Kandidat erhält nach Prüfung der Unterlagen die Einladung zum Prüfungsgespräch, während die für ihn speziell zusammengestellte Zertifizierungsjury die eingehendere Prüfung der Bewerbungsunterlagen übernimmt.

Zeitplan

Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens acht Wochen vor dem Prüfungsgespräch in 4-facher Ausfertigung an die DGI-Geschäftsstelle geschickt werden. Spätestens vier Wochen vor dem Prüfungsgespräch erhält der/die Kandidat/in von der Jury eine Zulassung oder Ablehnung über die Zertifizierungsmöglichkeit zum selbst eingeschätzten Gesamtniveau, sowie eine Rechnung über die anstehende Zertifizierungsgebühr. Sollte die Jury zu dem Schluss kommen, dass das angestrebte Gesamtniveau nicht erreicht werden kann, schlägt sie ein ihrer Meinung nach passenderes vor. In diesem Fall kann der Bewerber innerhalb von zehn Tagen von der Zertifizierung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro zurücktreten, danach wird die gesamte Zertifizierungsgebühr fällig.

Kosten

Die Prüfungsgebühr muss vor Beginn des Prüfungsgesprächs auf eines der beiden Konten der DGI entrichtet worden sein und beträgt für:

  • Mitglieder der DGI: 400 EUR
  • Nicht-Mitglieder: 500 EUR

Für alle eingereichten Unterlagen garantieren wir Vertraulichkeit.

Die Beurteilung der Bewerbungsunterlagen durch die Jury

Der Vorsitzende der Zertifizierungskommission ernennt in Absprache mit den übrigen Kommissionsmitgliedern die Zeritfizierungsjury sowie für jede/n Bewerber/in einen verantwortlichen Prüfer. Bei der Auswahl der Jurymitglieder werden nach Möglichkeit die im Berwerbungsdossier angegebenen Schwerpunkte im Kompetenzprofil des/der Bewerbers/in wie auch das angestrebte Niveau berücksichtigt und entsprechende Experten in die Jury berufen. Der verantwortlichen Prüfers stellt zunächst fest, ob das angestrebte Niveau grundsätzlich erreicht werden kann. Muss eine Zertifizierung auf dem anvisierten Niveau abgelehnt werden, hat der verantwortliche Prüfer die Aufgabe, eine schriftliche Absage zu formulieren und zu begründen. Wird hingegen die Zertifizierung zum angestrebten Niveau zugelassen, werden die verschiedenen Kompetenzbereiche von dem verantwortlichen Prüfer den jeweiligen Experten der Jury zugeordnet. Solchermaßen vorbereitet, werden die Bewerbungsunterlagen an die einzelnen Jurymitglieder weitergeleitet. Diese prüfen auf Grund ihrer jeweiligen spezifischen Expertenkenntnisse eingehenden, in welchem Maße das jeweils angestrebte Niveau mit den eingereichten Dokumenten belegt werden kann.

Das Fachgespräch/ Die mündliche Prüfung

In der mündlichen Prüfung soll der Kandidat die von ihm eingereichten Unterlagen erläutern, zu Fragen der Jury bezüglich seines Bewerbungsdossiers Stellung nehmen, aber auch - in geringerem Umfang - reine Wissensfragen beantworten. Zudem muss er zu einem vorher von ihm eingereichten Thema eine Präsentation von fünf bis sieben Minuten halten.

Die Dauer des Fachgesprächs orientiert sich an dem zu zertifzierenden Niveau und variiert zwischen einer halben Stunde und einer Stunde.

Bewertung

In einer geschlossenen Sitzung trägt die Jury direkt nach Beendigung des Fachgesprächs ihre Eindrücke zum Kandidaten zusammen und berät über dessen Zertifizierung. Für ihre Beurteilung stützt sich die Jury auf den Aussagewert der eingereichten Dokumente, auf die Relevanz der Antworten in der mündlichen Prüfung und auf die Qualität der Kurzpräsentation.

Bewertet werden u. a.:

  • Inhalte, Form, Vollständigkeit, Aussagekraft des Bewerbungsdossiers (Präsentationsfähigkeit)
  • Referenzen von Dritten: Teamfähigkeit, Soft Skills, Erfolg seiner Projekte, Spezialisierungsfelder
  • Kernbereich Kompetenzen: Ausbildung, berufliche Ausbildung, Weiterbildung, aktuelle berufliche Stellung, Projekte, fachliche Spezialisierungen, Ausbildertätigkeit, branchenweites Engagement usw.
  • Das Fachgespräch:
    • Inhalte
    • Kurzpräsentation: Präsentationstechnik, Kommunikationsfähigkeit
    • Soft Skills (schnelle Auffassungsgabe, Rhetorik, Kommunikation usw.)

Bei der Bewertung spielen Inhalt, Vollständigkeit, Aussagekraft und Aufbereitung der Unterlagen, Nachvollziehbarkeit der Argumentation, bewiesenes Wissen und Professionalität des Auftretens im mündliche Gespräch sowie Prägnanz und Anschaulichkeit der Kurzpräsentation (verwendete Zeit, Verwendung der Präsentationsmedien usw.) eine wichtige Rolle. Von besonderer Bedeutung ist die Nachvolziehbarkeit der eingereichten Unterlagen, d.h. bez. der Eindeutigkeit der Zuordnung der eigenen Kompetenzen zu den Kompetenzbereichen der des Handbuchs.

Das Endergebnis gibt die Jury an die Zertifizierungskommission weiter, das dieses offiziell bestätigt und die Urkunde ausstellt. In der Zertifizierungsurkunde wird nicht nur das erreichte Gesamtniveau, sondern auch die Ergebnisse der drei übergeordneten Kompetenzgruppen “Fachkenntnisse im IuD-Bereich”, “Kommunikations- und Informationstechnologien” sowie “Organisation und Management” ausgewiesen.

Die Ermittlung des Gesamniveaus

Für jede einzelne Kompetenzgruppe wird ein Niveau ermittelt, das sich aus dem Durchschnitt der in den verschiedenen Kompetenzbereichen bewiesenen Niveaus zusammensetzt. Von diesen Niveaus wird erneut der Durchschnitt gebildet allerdings mit folgender Gewichtung:

  • Gruppe A: Fachkenntnisse im IuD-Bereich 2,0 x
  • Gruppe B: Kommunikations- und Informationstechnologien 1,0 x
  • Gruppe C: Organisation und Management 1,0 x

Der daraus ermittelte Wert ergibt das zu zertifzierende Gesamtniveau.

  • Gruppe D: Zusatzbereiche “Ergänzung IuD-spezifischer Fachkenntnisse durch weiteres Fachwissen” und “Soft Skills”.

Die Ergebnisse hierfür fließen bereits in die Beurteilung der einzelnen Kompetenzbereiche mit ein, wobei sie den Charakter des “Züngleins an der Waage” haben. D.h. v.a. die aus dem Dossier (formal) und der Kurzpräsentation gewonnenen Eindrücke können den positiven oder negativen Ausschlag in einer fraglichen Bewertungssituation geben.

Das Endergebnis gibt die Jury an die Zertifizierungskommission weiter, die es offiziell bestätigt und die Urkunde ausstellt. In der Zertifizierungsurkunde wird nicht nur das erreichte Gesamtniveau, sondern auch die Ergebnisse der Gruppen ausgewiesen.

Weitere Informationen

Sollten Sie Interesse an der Personenzertifizierung haben, so wenden Sie sich bitte an die DGI:

DGI Geschäftsstelle
Kennwort: Zertifizierung
Windmühlstraße 3
60329 Frankfurt am Main
E-Mail: mail@dgi-info.de

Dort erhalten Sie auch das Zertifizierungshandbuch.

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