ABLAUF der europäische Zertifizierung für Informationsfachleute
Gestützt auf Vorbilder wie
Frankreich und Spanien, in denen bereits seit geraumer Zeit
Zertifizierungssysteme für Informationsfachleute Anwendung
finden, bietet die DGI Information Professionals an, ihre
berufliche Qualifikation von anerkannter, professioneller und
kompetenter Seite zertifizieren zu lassen. Damit haben angestellte
Informationsspezialisten, Information-Broker wie Quereinsteiger in
den Beruf die Möglichkeit, ein europaweit geltendes Qualitäts-
und Gütesiegel als Nachweis ihrer IuD-Kenntnisse zu erwerben.
In Zusammenarbeit mit den europäischen Informationsverbänden sowie nach Befragung von Experten aus verschiedenen
deutschen Zertifizierungseinrichtungen, hat die DGI ein Verfahren
entwickelt, mit dem auf der Grundlage des Europäischen
Zertifizierungshandbuchs Informationsfachleute aller Art ihre
berufliche Qualifikation von anerkannter, professioneller und
kompetenter Seite zertifizieren lassen können.
Welche Zertifizierungsmöglichkeiten gibt es?
In Deutschland ist die Zertifizierung folgender drei Niveaus möglich:
- Niveau 2 Analytiker/in
- Niveau 3 Spezialist/in
- Niveau 4 Experte/in
Formale Voraussetzungen für die Zertifizierung
gibt es derzeit noch keine, jedoch sollten je nach angestrebtem Niveau zwischen
zwei und acht Jahren Berufserfahrung vorliegen.
Zulassungsvoraussetzungen für eine Zertifizierung
- Berufserfahrung: Es gibt derzeit keine formale Voraussetzung, die obligatorisch
erfüllt werden muss. Als Maßstab können folgende
Werte genannt werden: 2 Jahre für Niveau 2, 4 Jahre für
Niveau 3, 8 Jahre für Niveau 4.
- Ausbildung: Abitur und Studium sind von Vorteil, bilden derzeit aber keine formale Voraussetzung.
- Berufliche Ausbildung: Eine informationsbezogene Berufsausbildung vorweisen zu können, ist von Vorteil, aber keine formale Voraussetzung.
- Weiterbildung: Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen wird erwartet, ist aber keine formale Voraussetzung.
FORMALER ABLAUF DER ZERTIZIERUNG
Die Bewerbung
Die Zertifizierung basiert auf
schriftlichen Unterlagen und einem Prüfungsgespräch. Im
Zentrum der Zertifizierung steht dabei das Europäische
Zertifizierungshandbuch, das bei der DGI Geschäftsstelle
erworben werden kann. Anhand der im Handbuch angeführten
Kompetenzgruppen sowie der ihnen untergeordneten Kompetenzbereiche
beurteilt der Kandidat selbst, auf welchem Gesamtniveau er sich
zertifizieren lassen möchte und meldet sich hierfür bei der
DGI-Geschäftsstelle an. Anschließend nutzt er ein, von der
DGI zur Verfügung gestelltes, elektronisches
Zertifizierungshandbuch als Formular, um Kompetenzbereich für
Kompetenzbereich seine Eingruppierung in ein Niveau vorzunehmen, zu
begründen und mit Dokumenten zu belegen.
Für diese Einstufungen hat der Kandidat dann den Nachweis zu erbringen,
d.h. er/sie muss jedes eingereichte Dokument explizit einer
Niveaustufe pro Kompetenzbereich zuordnen. Inwieweit er sich dabei
strikt an die beispielhaften Vorgaben im Handbuch hält, die in
Form der Stichpunkte nur einen erläuternden Charakter und keinen
Anspruch auf Vollständigkeit haben, bleibt dem Kandidaten selbst
überlassen. Er sollte das Handbuch quasi als Formular zur
Beschreibung seines Kompetenzprofils benutzen und kann auch von ihm
zusätzlich erbrachte Beweise selbsttätig einer
Kompetenzgruppe/einem Kompetenzbereich zuordnen. In letzterem Fall
muss er allerdings zusätzlich eine Begründung für die
Zuordnung zu einem bestimmten Niveau liefern.
Um die Zuordnung zu erleichtern, erhält der Kandidat das
Zertifizierungshandbuch als in elektronischer Form als rtf-Datei. Hinter jedem einzelnen Kompetenzbereich ist eine freie
Seite eingefügt, auf welcher der Kandidat seine eigene
Eingruppierung, die Begründung hierfür sowie einen Hinweis
auf das als Beleg dienende Dokument aus seinen Unterlagen einfügen
soll. Die Begründung des angestrebten Niveaus muss bei jedem Kompetenzbereich mit Verweis auf die Nachweise gegeben werden. Sollte der/die KandidatIn keinen Nachweis schriftlicher Art anführen können (was in Ausnahmefällen gestattet ist), muss eine detaillierte Beschreibung der Arbeitstätigkeit und der Bgründung erfolgen warum das angestrebte Niveau erfüllt werden kann.
Folgende
Dokumente und Angaben müssen obligatorisch
eingereicht werden und sollten, soweit als möglich chronologisch aufbereitet sein:
- Lebenslauf (Berufsausbildung)
- Beschreibung der Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche am aktuellen
Arbeitsplatz. Ergänzend dazu müssen erläuternde Angaben zur Abteilung, zum Unternehmensstandort und ev. zum Gesamtunternehmen gemacht werden.
- neben dem tabellarischen Lebenslauf muss insbesondere für die Arbeitsverhältnisse, die zur Erlangung des gewünschten Kompetenzniveaus von Bedeutung sind, eine Beschreibung der Arbeitsstelle, der Aufgaben und der Verantwortungsbereiche (inkl. Personal, Material, etc.) zusammengestellt werden.
- bei Weiterbildungen ist es notwendig sofern nicht auf der Teilnahmebescheinigung, Zertifikat, etc. vermerkt eine kurze Darstellung der Inhalte (möglichst stichwortartig) nachzuweisen oder zu beschreiben.
- Titel einer 5- bis 7minütigen Powerpoint-Präsentation zu einem frei
wählbaren Fachthema. Die Präsentation ist während der
mündlichen Prüfung zu halten.
- tabellarische Übersicht zu den eingereichten Nachweisen, Zeugnissen, etc. und Zuordnung der Unterlagen zu den Kompetenzbereichen und den jeweils angestrebten Niveaus
Als weitere Belege können z. B. folgende Dokumente fakultativ
eingereicht werden:
- Beschreibung aktueller Projekte
- Zwischenzeugnis des Arbeitgebers
- Besuchte Weiterbildungsgänge
- Nachweise über Ausbildertätigkeiten
- Nachweise über zusätzliches Engagement im Berufsfeld
- Bestätigungsschreiben von Bürgen (= Personen, die aufgrund einer Zusammenarbeit oder
einem ähnlichen Arbeitsverhältnis Aussagen machen können
über die Arbeitsfelder, Spezialisierungen, Projekte, Soft
Skills usw.)
Die so erstellten Bewerbungsunterlagen werden von der
Zertifizierungskommission zunächst daraufhin geprüft, ob
das angestrebte Niveau oder besser ein anderes erreicht werden kann.
Der Kandidat erhält nach Prüfung der Unterlagen die
Einladung zum Prüfungsgespräch, während die für
ihn speziell zusammengestellte Zertifizierungsjury die eingehendere
Prüfung der Bewerbungsunterlagen übernimmt.
Zeitplan
Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens acht Wochen vor dem
Prüfungsgespräch in 4-facher Ausfertigung an die
DGI-Geschäftsstelle geschickt werden. Spätestens vier Wochen
vor dem Prüfungsgespräch erhält der/die Kandidat/in
von der Jury eine Zulassung oder Ablehnung über die
Zertifizierungsmöglichkeit zum selbst eingeschätzten
Gesamtniveau, sowie eine Rechnung über die anstehende
Zertifizierungsgebühr. Sollte die Jury zu dem Schluss
kommen, dass das angestrebte Gesamtniveau nicht erreicht werden
kann, schlägt sie ein ihrer Meinung nach passenderes vor. In
diesem Fall kann der Bewerber innerhalb von zehn Tagen von der
Zertifizierung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro
zurücktreten, danach wird die gesamte Zertifizierungsgebühr
fällig.
Kosten
Die Prüfungsgebühr muss vor Beginn des Prüfungsgesprächs
auf eines der beiden Konten der DGI entrichtet worden sein und
beträgt für:
- Mitglieder der DGI: 400 EUR
- Nicht-Mitglieder: 500 EUR
Für alle eingereichten Unterlagen
garantieren wir Vertraulichkeit.
Die Beurteilung der Bewerbungsunterlagen durch die Jury
Der Vorsitzende der Zertifizierungskommission ernennt in Absprache mit
den übrigen Kommissionsmitgliedern die Zeritfizierungsjury sowie
für jede/n Bewerber/in einen verantwortlichen Prüfer. Bei
der Auswahl der Jurymitglieder werden nach Möglichkeit die im
Berwerbungsdossier angegebenen Schwerpunkte im Kompetenzprofil
des/der Bewerbers/in wie auch das angestrebte Niveau berücksichtigt
und entsprechende Experten in die Jury berufen. Der verantwortlichen
Prüfers stellt zunächst fest, ob das angestrebte Niveau
grundsätzlich erreicht werden kann. Muss eine
Zertifizierung auf dem anvisierten Niveau abgelehnt werden, hat der
verantwortliche Prüfer die Aufgabe, eine schriftliche Absage zu
formulieren und zu begründen. Wird hingegen die Zertifizierung
zum angestrebten Niveau zugelassen, werden die verschiedenen
Kompetenzbereiche von dem verantwortlichen Prüfer den jeweiligen
Experten der Jury zugeordnet. Solchermaßen vorbereitet, werden
die Bewerbungsunterlagen an die einzelnen Jurymitglieder
weitergeleitet. Diese prüfen auf Grund ihrer jeweiligen
spezifischen Expertenkenntnisse eingehenden, in welchem Maße
das jeweils angestrebte Niveau mit den eingereichten Dokumenten
belegt werden kann.
Das Fachgespräch/ Die mündliche Prüfung
In der mündlichen Prüfung
soll der Kandidat die von ihm eingereichten Unterlagen erläutern,
zu Fragen der Jury bezüglich seines Bewerbungsdossiers Stellung
nehmen, aber auch - in geringerem Umfang - reine Wissensfragen
beantworten. Zudem muss er zu einem vorher von ihm eingereichten
Thema eine Präsentation von fünf bis sieben Minuten halten.
Die Dauer des
Fachgesprächs orientiert sich an dem zu zertifzierenden Niveau
und variiert zwischen einer halben Stunde und einer Stunde.
Bewertung
In einer geschlossenen Sitzung trägt
die Jury direkt nach Beendigung des Fachgesprächs ihre Eindrücke
zum Kandidaten zusammen und berät über dessen
Zertifizierung. Für ihre Beurteilung stützt sich die Jury
auf den Aussagewert der eingereichten Dokumente, auf die Relevanz der
Antworten in der mündlichen Prüfung und auf die Qualität
der Kurzpräsentation.
Bewertet werden u. a.:
- Inhalte, Form, Vollständigkeit, Aussagekraft des Bewerbungsdossiers
(Präsentationsfähigkeit)
- Referenzen von
Dritten: Teamfähigkeit, Soft Skills, Erfolg seiner Projekte,
Spezialisierungsfelder
- Kernbereich Kompetenzen: Ausbildung, berufliche
Ausbildung, Weiterbildung, aktuelle berufliche Stellung, Projekte,
fachliche Spezialisierungen, Ausbildertätigkeit, branchenweites
Engagement usw.
- Das Fachgespräch:
- Inhalte
- Kurzpräsentation:
Präsentationstechnik, Kommunikationsfähigkeit
- Soft Skills
(schnelle Auffassungsgabe, Rhetorik, Kommunikation usw.)
Bei der Bewertung spielen
Inhalt, Vollständigkeit, Aussagekraft und Aufbereitung der
Unterlagen, Nachvollziehbarkeit der Argumentation, bewiesenes Wissen
und Professionalität des Auftretens im mündliche Gespräch
sowie Prägnanz und Anschaulichkeit der Kurzpräsentation
(verwendete Zeit, Verwendung der Präsentationsmedien usw.) eine
wichtige Rolle. Von besonderer Bedeutung ist die Nachvolziehbarkeit
der eingereichten Unterlagen, d.h. bez. der Eindeutigkeit der
Zuordnung der eigenen Kompetenzen zu den Kompetenzbereichen der des
Handbuchs.
Das Endergebnis gibt die Jury an die
Zertifizierungskommission weiter, das dieses offiziell bestätigt
und die Urkunde ausstellt. In der Zertifizierungsurkunde wird nicht
nur das erreichte Gesamtniveau, sondern auch die Ergebnisse der drei
übergeordneten Kompetenzgruppen “Fachkenntnisse im
IuD-Bereich”, “Kommunikations- und
Informationstechnologien” sowie “Organisation und
Management” ausgewiesen.
Die Ermittlung des Gesamniveaus
Für jede einzelne Kompetenzgruppe
wird ein Niveau ermittelt, das sich aus dem Durchschnitt der in den
verschiedenen Kompetenzbereichen bewiesenen Niveaus zusammensetzt.
Von diesen Niveaus wird erneut der Durchschnitt gebildet allerdings
mit folgender Gewichtung:
- Gruppe A: Fachkenntnisse im
IuD-Bereich 2,0 x
- Gruppe B: Kommunikations- und
Informationstechnologien 1,0 x
- Gruppe C: Organisation und
Management 1,0 x
Der daraus ermittelte Wert ergibt das
zu zertifzierende Gesamtniveau.
- Gruppe D: Zusatzbereiche “Ergänzung
IuD-spezifischer Fachkenntnisse durch weiteres Fachwissen” und
“Soft Skills”.
Die Ergebnisse hierfür fließen
bereits in die Beurteilung der einzelnen Kompetenzbereiche mit ein,
wobei sie den Charakter des “Züngleins an der Waage”
haben. D.h. v.a. die aus dem Dossier (formal) und der
Kurzpräsentation gewonnenen Eindrücke können den
positiven oder negativen Ausschlag in einer fraglichen
Bewertungssituation geben.
Das Endergebnis gibt die Jury an die
Zertifizierungskommission weiter, die es offiziell bestätigt und
die Urkunde ausstellt. In der Zertifizierungsurkunde wird nicht nur
das erreichte Gesamtniveau, sondern auch die Ergebnisse der Gruppen
ausgewiesen.
Weitere Informationen
Sollten Sie Interesse an der Personenzertifizierung haben, so wenden Sie sich bitte
an die DGI:
DGI Geschäftsstelle
Kennwort: Zertifizierung
Windmühlstraße 3
60329 Frankfurt am Main
E-Mail: mail@dgi-info.de
Dort erhalten Sie auch das Zertifizierungshandbuch.